Ronald, hallole, zu der heut abend besprochenen Frage nach den Sanktionen:
" Artikel 24 Sanktionen Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die in diesem Kapitel festgelegten Bestimmungen eingehalten werden, und legen für Verstöße gegen diese Bestimmungen Sanktionen fest. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein."
Also: Abwarten, was sich die Regierung der BRD "Abschreckendes" wird einfallen lassen <gbg>.
Rainald
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